1. Wie finde ich eine Tagesmutter?
Der SKF Stolberg berät Eltern und Tagespflegepersonen und vermittelt alle qualifizierten Tagesmütter der Städteregion Aachen. Dort erhalten Sie Kontaktdaten, um persönlich Kontakt aufzunehmen und einen Besuchstermin zu vereinbaren.
2. Wie erhalte ich einen Betreuungsplatz?
Sie schließen mit Ihrer Tagesmutter einen Vertrag über die vereinbarten Betreuungskonditionen.
Wenn die Bedingungen für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt der Städteregion Aachen erfüllt sind, stellen Sie über den SKF Stolberg den Antrag zur Kostenübernahme an das Jugendamt. Dieser sollte sechs Wochen vor Betreuungsbeginn eingehen.
3. Welche Kosten kommen auf uns zu?
Wenn die Bedingungen laut Kinderfördersatzung für eine Kostenübernahme durch das Jugendamtes erfüllt sind, zahlen die Eltern (wie für einen Kindergartenplatz) einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an das Jugendamt. Werden mehrere Kinder in Kindertagespflege oder Kindergarten betreut, ist nur der Beitrag eines Kindes zu zahlen.
Wenn eine Förderung durch das Jugendamt nicht in Frage kommt, zahlen die Eltern den im Betreuungsvertrag vereinbarten Stundensatz der Tagesmutter.
Der SKF Stolberg berät Eltern und Tagespflegepersonen und vermittelt alle qualifizierten Tagesmütter der Städteregion Aachen. Dort erhalten Sie Kontaktdaten, um persönlich Kontakt aufzunehmen und einen Besuchstermin zu vereinbaren.
2. Wie erhalte ich einen Betreuungsplatz?
Sie schließen mit Ihrer Tagesmutter einen Vertrag über die vereinbarten Betreuungskonditionen.
Wenn die Bedingungen für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt der Städteregion Aachen erfüllt sind, stellen Sie über den SKF Stolberg den Antrag zur Kostenübernahme an das Jugendamt. Dieser sollte sechs Wochen vor Betreuungsbeginn eingehen.
3. Welche Kosten kommen auf uns zu?
Wenn die Bedingungen laut Kinderfördersatzung für eine Kostenübernahme durch das Jugendamtes erfüllt sind, zahlen die Eltern (wie für einen Kindergartenplatz) einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an das Jugendamt. Werden mehrere Kinder in Kindertagespflege oder Kindergarten betreut, ist nur der Beitrag eines Kindes zu zahlen.
Wenn eine Förderung durch das Jugendamt nicht in Frage kommt, zahlen die Eltern den im Betreuungsvertrag vereinbarten Stundensatz der Tagesmutter.